Pflegegrad 1 bis 5: Welche Hilfe ist möglich?
Egal ob Pflegegrad 1 oder Pflegegrad 5 – hier finden Sie die wichtigsten Informationen zu Ihrem Budget für Unterstützung im Alltag in kurzen, verständlichen Sätzen.
Studien zeigen: Bis zu 80 % der Menschen, denen der Entlastungsbetrag zusteht, holen ihn sich gar nicht ab. Bei Pflegegrad 2 bis 5 ist es noch extremer: Mehr als die Hälfte der Menschen mit Pflegegrad 4 oder 5 kennt das zusätzliche Budget aus der Umwandlung gar nicht. Meistens einfach, weil niemand davon weiß – wir erklären es Ihnen gerne in Ruhe und helfen beim Beantragen.
Für die Pflege zu Hause stehen ab Pflegegrad 1 bis zu 131 Euro Entlastungsbetrag pro Monat nach § 45b SGB XI zur Verfügung. Ab Pflegegrad 2 kommen oft noch zwei weitere, unbekanntere Budgets dazu. Noch keinen Pflegegrad? Wir helfen Ihnen gerne kostenlos und unverbindlich beim Erstantrag – rufen Sie uns an: 01520 7679260.
Pflegegrad 1
Bei Pflegegrad 1 steht Ihnen der Entlastungsbetrag von bis zu 131 Euro monatlich zur Verfügung – speziell für Angebote wie EinfachHeld gedacht. Zusätzlich kann der Entlastungsbetrag bei Pflegegrad 1 auch für Leistungen zugelassener Pflegedienste im Bereich der Körperpflege genutzt werden.
Pflegegrad 2 bis 5: zusätzliches Budget in Form eines Umwandlungsanspruchs
Wird die Pflege zu Hause von der Familie übernommen, zahlt die Pflegekasse dafür normalerweise jeden Monat Pflegegeld aus. Einen Teil davon können Sie stattdessen für unsere Unterstützung einsetzen. Wichtig zu verstehen: Das ist kein Geschenk obendrauf, sondern ein Tausch. Sie bekommen dann etwas weniger Pflegegeld bar ausgezahlt – dafür steht Ihnen ein deutlich höherer Betrag an Unterstützung im Alltag zur Verfügung, zum Beispiel für Einkaufen, Haushalt oder Begleitung. Das lohnt sich also nur, wenn Sie diese Hilfe auch wirklich in Anspruch nehmen möchten. Wer keine Unterstützung braucht, sollte beim vollen Pflegegeld bleiben.
Konkret heißt das (Stand 2026, bei voller Nutzung des Umtauschs):
- 2
Pflegegrad 2
Sie verzichten auf bis zu 138,80 € Pflegegeld. Dafür bekommen Sie bis zu 318,40 € an Unterstützung im Alltag – ein Plus von 179,60 € an Hilfe für Sie, wenn Sie sie nutzen.
- 3
Pflegegrad 3
Sie verzichten auf bis zu 239,60 € Pflegegeld. Dafür bekommen Sie bis zu 598,80 € an Unterstützung im Alltag – ein Plus von 359,20 € an Hilfe für Sie, wenn Sie sie nutzen.
- 4
Pflegegrad 4
Sie verzichten auf bis zu 320,00 € Pflegegeld. Dafür bekommen Sie bis zu 743,60 € an Unterstützung im Alltag – ein Plus von 423,60 € an Hilfe für Sie, wenn Sie sie nutzen.
- 5
Pflegegrad 5
Sie verzichten auf bis zu 396,00 € Pflegegeld. Dafür bekommen Sie bis zu 919,60 € an Unterstützung im Alltag – ein Plus von 523,60 € an Hilfe für Sie, wenn Sie sie nutzen.
Genutzt wird immer nur so viel, wie tatsächlich an Unterstützung in Anspruch genommen wird – nicht mehr. Die Umwandlung lässt sich jederzeit wieder rückgängig machen.
Für die Umwandlung gibt es kein amtliches Formular – ein formloses Schreiben an Ihre Pflegekasse reicht. Damit Sie sich nichts selbst ausdenken müssen, haben wir eine Vorlage zum Ausfüllen vorbereitet, die Sie auf unserer Seite Downloads finden. Sie können es auch gemeinsam mit uns ausfüllen – rufen Sie uns einfach an.
Wichtig: Diese Vorlage nennt EinfachHeld als Unterstützungsangebot. Das funktioniert nur, wenn Sie EinfachHeld auch tatsächlich beauftragen möchten – aktuell in unserem Einzugsgebiet rund um Tailfingen/Albstadt (Zollernalbkreis, Baden-Württemberg). Die Anerkennung als Unterstützungsangebot ist landesrechtlich geregelt, daher gilt sie nicht bundesweit. Wohnen Sie außerhalb unseres Einzugsgebiets, wenden Sie sich bitte an ein bei Ihnen vor Ort anerkanntes Angebot.
Pflegegrad 2 bis 5: dritter Hebel Verhinderungspflege
Neben Entlastungsbetrag und Umwandlungsanspruch gibt es ab Pflegegrad 2 noch ein drittes, oft übersehenes Budget: die Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI. Seit der Reform zum 1. Juli 2025 teilt sie sich einen gemeinsamen Jahresbetrag von bis zu 3.539 € mit der Kurzzeitpflege. Ein Vorpflegejahr ist seitdem nicht mehr nötig – Sie können die Verhinderungspflege direkt nach Anerkennung Ihres Pflegegrads nutzen.
Der entscheidende Unterschied zur Umwandlung: Wird die Verhinderungspflege stundenweise genutzt – also unter 8 Stunden am Tag, wie es für Einkaufshilfe, Haushaltshilfe oder Begleitung typisch ist – wird Ihr Pflegegeld dafür nicht gekürzt. Das Geld kommt hier also wirklich obendrauf, statt wie bei der Umwandlung gegen Pflegegeld getauscht zu werden. Erst bei einer ganztägigen Verhinderungspflege von 8 Stunden oder mehr wird das Pflegegeld anteilig gekürzt.
Angehörige, Nachbarn oder – wie bei EinfachHeld – professionelle Unterstützungsangebote. Beantragt wird die Verhinderungspflege schriftlich bei Ihrer Pflegekasse; das geht auch rückwirkend, solange die Frist von zwei Jahren nach Ablauf des jeweiligen Jahres eingehalten wird.
Lässt sich das mit der Umwandlung kombinieren? Ja. Umwandlungsanspruch und Verhinderungspflege sind zwei getrennte Budgets, die einander nicht ausschließen. Nutzen Sie beide, wirkt sich nur die Umwandlung auf Ihr Pflegegeld aus (weil Sie dort bewusst einen Teil dagegen eintauschen) – die zusätzlich stundenweise genutzte Verhinderungspflege kürzt es kein zweites Mal.
Beispiel: Frau Mustermann hat Pflegegrad 3. Sie wandelt einen Teil ihres Pflegegelds um und bekommt dafür rund 359 € zusätzlich pro Monat für unsere Unterstützung – im Gegenzug fällt ihr monatliches Pflegegeld etwas niedriger aus, das ist der bewusste Tausch bei der Umwandlung. Zusätzlich lässt sie sich zweimal im Jahr für je eine Woche von EinfachHeld stundenweise begleiten, während ihre Tochter im Urlaub ist – dafür nutzt sie insgesamt 900 € ihrer 3.539 € Verhinderungspflege. Weil sie dabei unter 8 Stunden am Tag bleibt, wird ihr Pflegegeld dafür kein weiteres Mal gekürzt. Die restlichen 2.639 € Verhinderungspflege verfallen jedoch am 31. Dezember, wenn sie bis dahin nicht verbraucht sind – anders als beim Entlastungsbetrag gibt es hier keine Übertragung ins nächste Jahr. Nur die Frist zum Einreichen der Rechnungen für bereits genutzte Verhinderungspflege reicht länger (zwei Jahre), das rettet aber keinen ungenutzten Restbetrag.
Mit unserem Pflegegrad-Rechner sehen Sie in unter einer Minute, welches dieser Budgets bei Ihnen noch ungenutzt sein könnte.